Gesetzliche Grundlagen
- Die Erarbeitung eines Brandschutzgutachtens wird gefordert:
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- die Betriebssicherheitsverordnung § 4 fordert in allen Arbeitsstätten die Erstellung eines Explosionsdokumentes, in denen mit leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten bzw. brennbaren Stäuben umgegangen wird.
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