Gesetzliche Grundlagen
- Für welche Objekte müssen Feuerwehrpläne erarbeitet werden?
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- Objekte die dem Bundesseuchenschutzgesetz unterliegen
- Objekte, in denen Wasserschadstoffe vorhanden sind
- Objekte, in denen eine Brandmeldeanlage auf die Feuerwehrleitstelle aufgeschaltet ist
- Abfalllager im Sinne der TRGS 520
- wenn es sich um Objekte oder Anlagen handelt, die einen unwiederbringlichen kulturellen Wert darstellen
- wenn dies durch die Bauordnungsbehörde im Rahmen von Baugenehmigungen bzw. Bauzustandsbesichtigungen gefordert wird
- wenn die Feuerwehr es im Ergebnis von Brandverhütungsschauen fordert
- wenn dies in speziellen Sonderbaurichtlinien oder sonstigen Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften oder technischen Regeln gefordert wird